24/07/2026 0 Kommentare
Mitgliederversammlung des Westfälischen Kirchenmusikwerkes
Mitgliederversammlung des Westfälischen Kirchenmusikwerkes

Schon jetzt machen wir unsere Mitglieder aufmerksam auf unsere Mitgliederversammlung, die im Rahmen der netzwerk.tage kirchenmusik stattfindet.
Geladen sind alle Einzelmitglieder, Chorleitungen und Sänger*innen der Mitgliedschöre.
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist selbstverständlich kostenfrei.
Wir freuen uns auf die rege Teilnahme unserer Mitglieder!
Mitgliederversammlung
§ 7 aus der aktuellen Satzung des Werkes - die komplette Satzung finden Sie unter Satzung des Westfälischen Kirchenmusikwerks
( 1 ) Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des WeKiMuW an. Die Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung wird wie folgt festgelegt:
Einzelmitglieder und sonstige Mitglieder haben Stimmrecht, in Mitgliedschören haben bei bis zu zehn Mitgliedern des Chores zwei Chormitglieder und je weitere angefangene zehn Mitglieder des Chores ein weiteres Chormitglied Stimmrecht.
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